Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Ist in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat aufgestellt, müssen zusätzliche Rahmenbedingungen beachtet werden.
Neueinstellungen und Kündigungen müssen dem Betriebsrat fristgerecht angezeigt werden. Bei Mehrarbeit oder der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, mit denen eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist, muss der Betriebsrat hinzugezogen werden.
Wir beraten Sie in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, wahren Fristen und nehmen Ihnen einen großen Teil der Formalitäten ab.
Wir vereinfachen die Dinge.
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